Förderung für Solarthermie 2023
Mit Zuschüssen und besonders günstigen Förderkrediten rechnen sich Solarthermieanlagen schneller als ohne. Doch welche Förderung für Solarthermie gibt es? Und worauf ist zu achten? Hier erhalten Sie eine Übersicht über wichtige Förderprogramme von BAFA, KfW und Bundesländern. Mit unseren Tipps zur Antragstellung vermeiden Sie die häufigsten Fehler.
FördermittelCheck: Zuschüsse finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihr Vorhaben gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- rund ein Drittel der Kosten für Solarthermie-Kauf und -Installation über Zuschüsse decken
- wichtigste Fördergeber: BAFA und KfW – außerdem regionale und kommunale Solarthermie-Förderung sowie von privaten Energieversorgern
- auch Planung einer Solarthermieanlage wird gefördert
- Förderprogramme schreiben bestimmte technische Standards vor
- viele Förderungen kombinierbar
Die Förderung von Solarthermie ist vielfältig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Förderbank KfW vergeben bundesweit Fördermittel. Außerdem gibt es regionale Förderprogramme in den Bundesländern und kommunale Förderprogramme in vielen Städten und Gemeinden. Sogar private Energieversorger fördern die Installation von Solarthermie. Grundsätzlich existieren zwei Förderungen:
- als Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist und
- als Kredit, der zwar zurückzuzahlen ist, aber mit besonders niedrigen Zinsen.
Allein die Förderung für den Einbau von Solarthermie in der BEG EM, die vom BAFA durchgeführt wird, beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Zu den 25 Prozent Fördersatz kommen 5 weitere Prozente hinzu, wenn die Errichtung der Solaranlage in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt ist. Wichtig: Der oder zuständige Berater*in muss in der Liste der Energie-Effizienz-Experten eingetragen sein. Oft lassen sich Förderprogramme zur Solarthermie auch kombinieren, sodass sich die Installation einer Anlage für Hausbesitzer*innen noch schneller bezahlt macht.
Übersicht: Welche Fördermöglichkeiten für Solarthermie gibt es?
Was wird gefördert? | Wer fördert Solarthermie? |
---|---|
Planung | BAFA Verbraucherzentrale Energieberatung |
Installation von Solarthermie für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung | BAFA KfW (im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung) Länder Kommunen private Energieversorger |
Erweiterung einer Solarthermieanlage | BAFA |
Optimierung einer Solarthermieanlage | BAFA |
Beispielrechnung: Nachrüstung von Solarthermie für Warmwasser
- durchschnittliches Einfamilienhaus, 110 m2 Wohnfläche, 4 Bewohner*innen
- Nachrüstung Solarthermie für Warmwasser, Vakuumröhrenkollektoren, 4 m2, inklusive Speicher und Montage
Kosten in Euro | Förderung in Euro | |
---|---|---|
Gesamtpreis inklusive Installation | 4.870 | |
Zuschuss BAFA (BEG EM): 25 % | 1.217,50 | |
Kosten abzüglich Förderung | 3.652,50 |
Beispielrechnung: Nachrüstung von Solarthermie für Heizung und Warmwasser
- durchschnittliches Einfamilienhaus, 110 m2 Wohnfläche, 4 Bewohner*innen
- Nachrüstung Solarthermie für Heizung und Warmwasser, Flachkollektoren, 12 m2, inklusive Speicher und Montage
Kosten in Euro | Förderung in Euro | |
---|---|---|
Gesamtpreis inklusive Installation | 10.200 | |
Zuschuss BAFA (BEG EM): 25 % | 2.550 | |
Kosten abzüglich Förderung | 7.650 |
Förderprogramme für die Planung von Solarthermie
An eine Förderung für Solarthermie sollten Hauseigentümer*innen nicht erst denken, wenn die Anlage installiert ist. Denn schon für die Planung einer Solarthermieanlage können Fördermittel genutzt werden. So fördert das Bundeswirtschaftsministerium eine Beratung durch die Verbraucherzentrale Energieberatung; Hauseigentümer*innen tragen beim Eignungs-Check Solar nur einen Eigenanteil von 30 Euro. Geklärt werden kann hier beispielsweise bei ihnen zu Hause, ob das eigene Haus überhaupt für Solarthermie geeignet ist und welche Fördermittel in Frage kommen. Die Beratung in den Beratungsstellen ist sogar kostenlos.
Eine andere Möglichkeit zur Förderung ist die sogenannte Energieberatung für Wohngebäude (früher: Vor-Ort-Beratung) durch eine/n Energieberater*in. Dabei wird geprüft, ob der Einbau von Solarthermie mit anderen energetischen Maßnahmen kombiniert werden sollte. Oder ob es im Einzelfall sinnvollere Alternativen als Solarthermie gibt, um die eigenen Energiekosten zu senken. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für diese Beratung einen Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Kosten:
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und
- bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.
Wer über die Planung hinaus auf der sicheren Seiten stehen möchte, kann auch den Service zur Fachplanung und Baubegleitung in Anspruch nehmen. Das BAFA und die KfW übernehmen in dem Fall 50 % der Kosten.
Unser Tipp: Bei einem Vor-Ort-Termin kann der/die Energieberater*in nicht nur alle Fragen rund um die Solarthermieanlage klären, sondern auch beim Stellen von Förderanträgen helfen. So behalten Sie einen Überblick im Förderdschungel aus Krediten und Zuschüssen von BAFA, KfW, Ländern, Kommunen und privaten Versorgern. Denn: Die Antragsfristen für die Förderungen sind verschieden und nicht alle Fördermittel können miteinander kombiniert werden.
Eine erste Übersicht bieten Ihnen der FördermittelCheck und die Fördergeldbroschüre von co2online. Einen direkten Zugriff auf die einzelnen Programme finden Sie hier:
BEG EM: Förderung für Solarthermie 2023
Die Solarthermie-Förderung über die BEG EM ist für Hauseigentümer*innen besonders attraktiv. Das BAFA fördert den Einbau von Solarkollektoren mit 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies gilt sowohl für das Nachrüsten von Solarthermie als auch für den Einbau einer neuen Gasbrennwert-Heizung mit Solarthermie.
Der BAFA-Antrag auf Förderung einer Solarkollektoranlage kann direkt online gestellt werden.
Art der Solarthermie-Installation | Fördersatz in der BEG EM | Förderung inklusive Heizungs-Tausch-Bonus |
---|---|---|
nur Solarthermie (Nachrüstung) | 25 Prozent | 25 Prozent (kein Bonus) |
Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen mit Solarthermie | 25 Prozent | 35 Prozent |
Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie | 25 Prozent | 35 Prozent |
„Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung, die für den Einsatz von Solarthermie vorbereitet ist | keine Förderung mehr | kein Bonus |
Schritt für Schritt zur Solarthermie
Unser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie bei Planung und Installation von Solarthermie achten sollten.
Mindestanforderungen für eine BEG EM Solarthermie Förderung
Grundsätzlich:
- Die Solarthermieanlage muss der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
- Das BAFA fördert nur Solaranlagen, die bestimmte technische Standards erfüllen. Förderfähige Solarthermieanlagen müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen. Hier finden Sie eine Liste aller aktuell förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF).
Solarthermieanlagen im Gebäudebestand
Art der Anlage | Art des Kollektors | Mindest-Kollektorfläche (brutto) | Mindestgröße Pufferspeicher |
---|---|---|---|
Warmwasser & Raumheizung | Flachkollektoren | 9 m2 | 40 Liter/m2 Kollektorfläche |
Röhrenkollektoren | 7 m2 | 50 Liter/m2 Kollektorfläche | |
Luftkollektoren | keine Mindestfläche | kein Pufferspeicher erforderlich | |
nur Warmwasser | Flach- oder Röhrenkollektoren | 3 m2 | 200 Liter |
Welche Fehler werden bei einem BAFA-Antrag zur Solarthermie Förderung häufig gemacht? – Tipps von BAFA-Referatsleiter Claus Hoffmann
- Das Wichtigste: Ein Antrag muss immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem/der Installateur*in beim BAFA eingegangen sein. Spätere Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.
- Wenn einzelne Angaben oder Unterlagen fehlen, kann ein Antrag nicht abschließend bearbeitet werden. Ist die Rechnung auf den Antragsteller ausgestellt? Enthält sie detaillierte Angaben zum Kollektortyp oder zum Volumen des Pufferspeichers? Das sollte unbedingt geprüft werden. Und natürlich müssen Anträge und Fachunternehmererklärungen unterschrieben sein.
KfW-Förderung für Solarthermie
Auch die KfW-Bank zählt zu den großen Fördergebern in Sachen Solarthermie. Während das BAFA für den Bereich BEG EM zuständig ist, verwaltet die KfW den Bereich BEG WG. Dabei bietet sie zinsgünstige Kredite für energetische Gebäudemodernisierungen und eine qualifizierte Baubegleitung an.
Wichtig: Die KfW fördert nicht den Einbau oder die Erweiterung einer Solarthermieanlage als Einzelmaßnahme, sondern immer nur im Zusammenhang mit einer Gebäudemodernisierung oder Neubau. Förderanträge bei der KfW müssen vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Die Förderungen gelten nicht für Ferienhäuser oder Ferienwohnungen.
KfW-Fördersätze für Modernisierung und Neubau
Die KfW unterstützt Sie mit einem Förderkredit oder einem Zuschuss, wenn Sie Ihre bestehende Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren lassen. Die Solarthermieanlage kann dabei als Teil der Gesamtkosten sein. Es gilt, je höher der Standard, desto höher der Zuschuss bzw. die Tilgung.
KfW-Förderung für Modernisierung | |
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Was wird gefördert? | Sanierung zum Effizienzhaus |
Höhe der Förderung | bis zu 25 % von maximal 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten |
Weitere Vorteile | zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung |
Kombination mit BAFA | nein, nur mit anderen Fördermitteln |
Nicht nur die Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus wird gefördert. Auch der Neubau oder Erwerb von Effizienzhäusern ist förderfähig.
KfW-Förderung für Neubau | |
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Was wird gefördert? | Neubau und Erwerb von Effizienzhäusern |
Höhe der Förderung | bis zu 20 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten |
Weitere Vorteile | zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung |
Kombination mit BAFA | nein, nur mit anderen Fördermitteln |
Ausführliche Details zu den Konditionen finden Sie in unserem Artikel Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG
Regionale und lokale Förderung für Solarthermie
Neben der bundesweiten Förderung für Solarthermie können Verbraucher*innen auch regionale und lokale Förderangebote nutzen. Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden und auch private Energieversorger fördern die Installation von Solarthermie. Mit unserem FördermittelCheck finden Sie die für Sie passenden Fördermittel:
Förderung von Solarthermie in Nordrhein-Westfalen
„progres.nrw“ – so heißt das nordrhein-westfälische Förderprogramm für Solarthermie. Hausbesitzer*innen erhalten einen Zuschuss für die Installation einer Solarthermieanlage in Höhe von maximal 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Der Zuschuss wird für Solarthermieanlagen für Warmwasser mit und ohne Raumwärme gezahlt. Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote ist zulässig. Auch Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme werden mit dem Programm gefördert. Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Solarthermieanlage gekauft beziehungsweise installiert wird. Auch darf das Projekt erst begonnen werden, wenn der Antrag bewilligt ist. Die Anträge sind bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.
Voraussetzungen für die Förderung sind u.a.:
- Es handelt sich um Solarthermie für ein Bestandsgebäude.
- Eine Kollektorfläche von maximal einem Quadratmeter pro zehn Quadratmeter beheizter Wohn-/Gewerbefläche.
- Die Mindestgröße beträgt vier Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
- Der Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Antragstellenden liegt in Nordrhein-Westfalen.
Autor: Marcus Weber
bisheriger Ansprechpartner: Jens Hakenes